
Sie haben Fragen? 01795971562

Christoph Schwarz
CS Versicherungsmakler e.K.
Albrecht-Dürer-Str. 44
90522 Oberasbach
01795971562
schwarz@cs-versicherung.de

Sei es auf einer kurzen Dienstreise oder bei einer längerfristigen Entsendung ins Ausland – wenn Mitarbeitende Ihres Betriebes jenseits der deutschen Grenzen tätig sind, lauert für Sie als Arbeitgeber eine Kostenfalle, derer sich viele Unternehmer gar nicht bewusst sind: Bei einer Erkrankung greift nämlich Ihre gesetzliche Fürsorgepflicht, das heißt: Sie stehen für die anfallenden Behandlungskosten gerade. Das ist in Paragraf 17 des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) so geregelt.
„Die gesetzliche Krankenversicherung der Beschäftigten erstattet nur die Behandlungskosten, die in Deutschland angefallen wären. Hier können hohe Restkosten verbleiben“, erklärt Dennis Warrelmann, Leiter der internationalen Krankenversicherung bei der Hallesche Krankenversicherung. Der Hintergrund: In vielen Ländern sind schon Routinebehandlungen oder -operationen deutlich teurer als in Deutschland. Warrelmann: „So kostet beispielsweise eine Blinddarmentfernung hierzulande rund 3.000 bis 4.000 Euro, in der Schweiz etwa 7.000 und in den USA sogar 13.000 Euro. Bei schwereren Erkrankungen oder Unfällen reden wir schnell von sechsstelligen Beträgen.“
Um solche Risiken zu vermeiden, empfehlen Experten eine Auslandskranken-Gruppenversicherung. Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich eine praktische Versicherungslösung, mit der Beschäftigte und Sie als Arbeitgeber immer auf der sicheren Seite sind. Vorteile gegenüber individuellen Einzelversicherungen bestehen in der Regel in niedrigeren Beiträgen und einem geringeren Verwaltungsaufwand, da nicht für jeden Mitarbeiter ein eigener Vertrag abgeschlossen werden muss.
Was sollte eine gute Auslandskranken-Gruppenversicherung nun leisten? „Eine gute Police bietet weltweit rechtskonforme Versicherungslösungen, und zwar möglichst ohne Leistungsausschlüsse, wie zum Beispiel für planmäßig stattfindende Behandlungen“, sagt Hallesche-Experte Warrelmann. „Verträge sollten ohne Risikoprüfung und Wartezeiten abzuschließen und Vorerkrankungen mit eingeschlossen sein. Freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie der Einschluss mitreisender Familienangehöriger sind weitere wichtige Elemente – denn auch hier haftet der AG nach §17 SGB V. Und wenn Firmen ihren Mitarbeitern Workation ermöglichen – also das „Homeoffice“ im Ausland – sollte auch das Teil des Versicherungsschutzes sein.“ Top-Tarife beinhalten darüber hinaus vielerlei Service-Leistungen, etwa eine 24/7-Telefonhotline, die Möglichkeit zur Direktabrechnung mit dem Krankenhaus, App-Unterstützung mit Video-Sprechstunde, Notruffunktionen und Ähnliches.
Einige Versicherer wie auch die Hallesche bieten übrigens unterschiedliche Varianten einer Auslandskranken-Gruppenversicherung an – je nachdem, ob es sich um kurzfristige Dienstreisen oder eine längerfristige Entsendung, womöglich über mehrere Jahre handelt. So kann ein individuell passender Versicherungsschutz vereinbart werden. Und – nicht zu vergessen: So genannte „Inpats“, also ausländische Mitarbeitende, die ein Unternehmen nach Deutschland holt, müssen ebenfalls abgesichert werden. Auch dies ist im Rahmen einer Kranken-Gruppenversicherung möglich.
Warum eine Auslandskranken-Gruppenversicherung die optimale Lösung ist, erkläre ich gern im gemeinsamen Gespräch!







